Hund oder lieber nicht ????!!!!

hier folgen Gedanken über Hundehaltung

 

Jetzt ist Happy schon fast drei Jahre bei uns. Und hat seitdem unser Leben ganz schön durcheinander gewirbelt - aber auch Tag für Tag bereichert...


 
Ohne Happy würden wir nicht...
- jeden Tag fast drei Stunden spazieren gehen - und zwar bei jedem Wetter
- jeden Tag den Boden staubsaugen und wischen
- so oft Handtücher waschen
- auf dem Boden liegen und balgen
- früh aufstehen, weil doch die Vögel draußen schon zwitschern
- schon morgens um kurz vor sieben Uhr Tauziehen um unsere Socken
- im Garten Fangen spielen
- und Buddellöcher zuschaufeln
- so viele neue Menschen kennen lernen
- an Hundewanderungen teilnehmen
- neue "Denksportarten" wie Zielobjektsuche ausprobieren
- auf der Hundewiese stehen, wild mit den Armen rudern und in hellem Sopran "Hier" rufen
- so viele Regen- und Outdoorklamotten besitzen
- in jedem Zimmer ein Plüschtier sitzen haben
- so viel kuscheln und so viel Spaß jeden Tag haben!!!




Entnommen aus (alle Rechte liegen dort)

Claudia Röttger-Scholz in Happys Welt

Hundewunsch und Wunschhund

Mit dem Wunsch nach einem Hund beginnt für Sie ein aufregender neuer Lebensabschnitt. Denn Sie haben ein Tier gewählt, das so eng wie kein anderes mit dem Menschen verbunden ist. Ein Hund ist weit mehr als ein Mitbewohner auf vier Beinen. Er ist ein richtiges Familienmitglied.

Partnerschaft auf Dauer

Ihr Hund wird Sie über viele Jahre begleiten und Ihnen eng ans Herz wachsen. Er wird eine wichtige Rolle in Ihrem Leben spielen. Damit das Zusammensein ein Hundeleben lang für beide Seiten bereichernd ist, sollten Sie sich für die Entscheidung und den Welpenkauf ausreichend Zeit nehmen.

Optimale Bedingungen

Analysieren Sie Ihre Lebensumstände möglichst objektiv, bevor Sie Ihre Wahl treffen. Denn ob der Hund in eine Familie mit Kindern kommt oder mit Herrchen oder Frauchen alleine lebt, ob die neue Heimat in der Stadt oder auf dem Land liegt – all das ist wichtig. Vor der Anschaffung Ihres neuen Haustieres ist eine gründliche Planung notwendig. Prüfen Sie kritisch, ob Sie einem Hund die richtigen Voraussetzungen bieten können.

Unterschiede respektieren

Vier Beine haben sie alle. Ansonsten gilt: jede Hunderasse ist anders. Wichtig für die Auswahl sind vor allem die großen Unterschiede im Verhalten. Manche Tiere haben z.B. einen sehr starken Bewegungsdrang. Bei einigen Rassen ist tägliche Fellpflege notwendig. Informieren Sie sich am besten ganz genau und lassen Sie sich bei einem erfahrenen Züchter gründlich beraten.

Kind und Hund

Kinder und Hunde sind ein tolles Team. Wenn man sie zusammenbringt, sorgt das für Spaß und Freude. Kinder lernen viel durch den Umgang mit Hunden: Sie lernen ein anderes Lebewesen zu verstehen und zu respektieren. Sie lernen, wie ein Hund auf ihre Sprache und ihr Verhalten reagiert. Sie überdenken ihr Verhalten und erkennen, wie wichtig Ehrlichkeit und Verlässlichkeit für den Umgang miteinander sind. Und was Verantwortung für ein anderes Lebewesen bedeutet. Aber das richtige Verhalten im Umgang mit dem Hund will gelernt sein. Der VDH hat daher die Broschüre „12 Regeln für den Umgang mit Hunden“ und das Brettspiel „Wir gehören zusammen“ herausgegeben und bietet Hundebesuchsdienste im Rahmen der Aktion „Helfer auf vier Pfoten” an.

Hund und Wohnen

 

Es gibt viele Dinge, die ein zukünftiger Hundehalter oder eine Hundehalterin vor der Anschaffung eines Hundes bedenken sollte. Als Mieter oder Mieterin muss unbedingt geprüft werden, ob der Mietvertrag eine Hundehaltung zulässt. Ist bereits ein Hund vorhanden, muss vor Anmietung einer neuen Wohnung geklärt werden, ob auch dort die Hundehaltung möglich ist. Aber nicht nur Mieter und Mieterinnen müssen sich mit diesem Thema befassen, auch dem Wohnungseigentümer kann die Hundehaltung untersagt sein.

Der Hund in der Mietwohnung

Gern verbieten Vermieter die Hundehaltung, da sie fälschlicherweise übermäßige Belastungen wie Lärm und Schmutz auf sich zukommen sehen. Mangels gesetzlicher Vorschriften bleibt es den Mietvertragsparteien selbst überlassen, sich über das Thema Hundehaltung zu einigen, wobei es erfahrungsgemäß der Vermieter sein wird, der seine Vorstellungen zum Thema Hundehaltung durchsetzen können wird. Deshalb muss bereits vor Anmietung einer Wohnung das Thema Hundehaltung geklärt werden, und eine etwaige Erlaubnis sollte schriftlich fixiert werden.

Bei bereits bestehenden Mietverhältnissen muss überprüft werden, ob der Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt, denn lediglich der Ausschluss jeglicher Tierhaltung ist unwirksam, nicht aber das Verbot, Hunde zu halten. Im günstigsten Fall beinhaltet der Mietvertrag ausdrücklich das Recht, „Hunde“ zu halten. Aber Achtung, dies heißt nicht, dass in der Wohnung auch Hunde gezüchtet werden dürfen!

Erlaubt der Mietvertrag generell die „Haustierhaltung“, dürfen auch Hunde gehalten werden, da Hunde zu den sogenannten „üblichen“ Haustieren zählen.

Ist im Mietvertrag nichts geregelt, also die Hundehaltung auch nicht verboten, heißt dies nicht automatisch, dass die Hundehaltung erlaubt ist. Teilweise wird in der Rechtsprechung in diesem Fall die Ansicht vertreten, dass die Haltung von Hunden zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und daher zulässig ist. Eine andere Auffassung schließt dieses zumindest für städtische Wohngebiete aus. In jedem Fall ist es daher ratsam, vor Anschaffung eines Hundes eine Klärung mit dem Vermieter herbeizuführen, um nachher nicht eine unliebsame Überraschung zu erleben. Einigt man sich mit dem Vermieter, sollte dies unbedingt schriftlich fixiert werden.

Es gibt auch Vertragskonstellationen, die einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt vorsehen, d.h. der Vermieter kann sich vorbehalten, über die etwaige Erlaubnis einzelfallbezogen zu entscheiden. Er kann die Hundehaltung in einem solchen Fall nur verweigern, wenn sachliche Gründe vorliegen. So könnte etwa die beabsichtigte Haltung eines großen Hundes in einem Einzimmer-Appartement ebenso ein solcher Grund sein, wie etwa der Umstand, dass ein anderer Mieter an einer Hundehaarallergie leidet. Auch hier der dringende Rat, sich eine etwaige Erlaubnis schriftlich geben zu lassen!

Die Folgen einer nicht genehmigten und damit vertragswidrigen Hundehaltung können schwerwiegend sein und in der letzten Konsequenz die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen. Der Mieter kann sogar schadensersatzpflichtig sein, und zwar dann, wenn andere Mietparteien wegen der unerlaubten Hundehaltungen die Miete kürzen. Dies kann dazu führen, dass dem Vermieter die Mietausfälle zu ersetzen sind.

Der Hund in der Eigentumswohnung

Auch dem Wohnungseigentümer kann die Hundehaltung untersagt sein, etwa dann, wenn eine dementsprechende Vereinbarung (eine durch alle Eigentümer getroffene Gebrauchsregelung) der Gemeinschaft besteht. Die Rechtssprechung sieht es sogar als möglich an, dass Eigentümergemeinschaften durch Mehrheitsbeschluss (eine durch die Mehrheit der Eigentümer getroffene Entscheidung) Hundehaltungsverbote bestimmen. Auch hier wieder der Rat, sich frühzeitig über die Rechtsverhältnisse zu informieren.

Der Hund in der vermieteten Eigentumswohnung

Probleme können sich für den Vermieter von Wohnungseigentum ergeben, wenn das Gemeinschaftsrecht im Widerspruch zu den Vereinbarungen mit dem Mieter steht. Hier muss durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Mieter der Eigentumswohnung vorgebeugt werden.

Quelle: Jörg Bartscherer, Assessor

entnommen aus der HP des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen-siehe Link- alles Rechte liegen dort)